Im best-practise-business-Blog bin ich vor einiger Zeit auf eine interessante Ankündigung gestoßen. Sat.1 plant einen Show um Ideen. Wahscheinlich haben sie meinen Blog gelesen und gedacht, “hey, das mit dem Ideencasting ist ´ne super Sache – da machen wir eine Show draus”.
OK, Spaß beiseite. Sat.1 ist am Puls der Zeit und hat erkannt, das Deutschland angesichts der Wirtschaftskrise mehr Motivation braucht. Daraus ist, wahscheinlich, der Gedanke zu der Show entstanden. Deutschland ist das Land der Denker und Erfinder – auf diese Prädikate sollte sich das Land, angesichts der erwarteten schwierigen Zeit, zurückbesinnen. Wenn das das Motiv der Show wäre, fände ich dies äußerst bemerkenswert. Sicherlich ist die Motivation nur die halbe Wahrheit. Als Privatsender geht es Sat.1 natürlich um Einschaltquoten und damit um Verkäufe Ihre Werbung.
Dennoch, die Menschen in unserem Land möchten motiviert werden und ich bin mir sicher, sie werden die Show ansehen – also eine Win-Win Situation: Sat.1 bekommt seine Quote und die Leute die Motivation die Sie benötigen.
Um was geht es nun genau bei der Show?
Wirklich jeder kann seine Ideen beisteuern. Es gibt keine Anforderung an Alter, Beruf, o. ä. Es müssen auch keine professionellen Erfinder sein sondern, wer eine gute Idee hat soll sich bewerben. Ferner ist es auch nicht wichtig aus welchem Bereich die Idee kommt. Alles ist erlaubt und möglich.
Die einzige Bedingungen, die Sat.1 an die Bewerbung knüpft sind folgende:
Einzige Bedingung: Die Idee sollte nicht nur neu und einzigartig sein, es dürfen auch bisher weder Patentanmeldungen noch Verträge dazu vorliegen. Natürlich sollte die Idee auch nicht allein in den Köpfen ihrer Erfinder vorhanden sein – man muss sie sehen, anfassen, begutachten können. Niemand muss ein bis ins Kleinste ausgetüfteltes Produkt vorstellen, doch ein Modell der eigenen Erfindung, einen Prototyp oder wenigstens eine detailierte Zeichnung sollte man für das Casting schon im Gepäck haben.
Das Tolle an dem Projekt, meiner Meinung nach, ist, dass man eine breite Aufmerksamkeit für seine Ideen bekommt. Vielleicht finden sich im Anschluss an die Show interessierte Firmen, die die Idee gemeinsam mit Ihnen umsetzten möchten? Wenn Sie eine Idee haben und die oben genannten Bedingungen von Sat.1 erfüllen, können Sie sich direkt hier oder auf der Seite von Sat.1 bewerben. Ich werde die Entwicklung des Formats sehr genau beobachten und würde mich freuen, wenn auch einer meiner Leser dort mitmachen würde (sollte dies der Fall sein, lassen Sie es mich kurz wissen – ich würde dann gerne eine kleine Reportage über Sie machen).
Als kleine Motivation sich zu bewerben, hat Sat.1 auf der Seite noch 3 Beispiele von Menschen gebracht, die mit Ihrer Idee und deren Umsetzung, reich geworden sind. Diese Beispiele möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten.
Dass wir beim Kaffeetrinken nicht mehr den Kaffeesatz mittrinken müssen, haben wir Amalie Auguste Melitta Bentz zu verdanken. Die hat nämlich vor ca. 100 Jahren mit Hilfe eines durchlöcherten Topfes und Löschpapieren den ersten Papierfilter erfunden. Sie hat damit ein Millionenvermögen begründet.
So klein und doch so nutzvoll: Den Dübel hat in den 50er Jahren Klaus Fischer erfunden – mittlerweile gibt es den “Fischer”-Dübel in jedem Baumarkt. Herr Fischer hat inzwischen etwa 1.000 Erfindungen patentieren lassen.
Kinder sind in der Regel unheimlich stolz, wenn sie sich endlich die Schuhe selbst zubinden können. Davor tragen die Kleinen meist Schuhwerk, das sich durch eine einfachere Methode schließen lässt: den Klettverschluss. Die Geschichte des Klettverschlusses beginnt 1941 mit einer Klette. Der Schweizer Erfinder George de Mestral kopiert das natürliche Verschluss-System dieser Pflanzen und erfindet so den revolutionären Klettverschluss. 1951 meldet er seine Idee zum Patent an.
Der Andy 17:48 on 6. Februar 2009 Permalink |
Hallo Andreas, ich bin sehr erstaunt, dass offensichtlich auch Du, der, wie mir scheint, ja eigentlich was in der Birne haben muss. Allerdings steht ordentliche Recherche wohl nicht in den höheren Prioritäten, was?! Dem Sender geht es nicht nur darum, Geld zu machen (ES-Quoten, Werbung etc.), sondern um Ideen von Deutschen nach Holland zu verscherbeln!!! Wer da wohl dahinterstecken könnte…?
Der Hammer: Das Einzige, was dem “Ideengeber” zugesichert wird, ist: er wird ERWÄHNT! Wer dieser Abzocke auch noch Erfinder ermutigt, dabei mitzumachen…. na entscheide selbst. Ein Trost kann für mich da nur sein, dass “Erfinder”, die sich darauf einlassen, dermaßen bescheuert sein müssen, dass sie eigentlich nur Grütze erfunden haben können. Außerdem sei bemerkt, dass diese Sendung unter der Rubrik “Comedy & Show” läuft! Vielleicht sagt das schon alles! Und falls Du es nicht glaubst, Du Recherche-Genie, dann lis Dir mal die Teilnahmebedingungen durch! Eine Frechheit³!!!
Dem Unterzeichnenden ist bekannt, dass die Teilnahmebedingungen für „Die Beste Idee Deutschlands 2009“ wie folgt lauten:
“Die Beste Idee Deutschlands 2009 ” – Teilnahmebedingungen
1. Sat. 1 verantstaltet gemeinsam mit der Stiftung “Het Beste Idee van Nederland”, einer Stiftung niederländischen Rechts, den Wettbewerb “Die Beste Idee Deutschlands 2009″.
2. Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen.
3. Allgemeine Informationen über den Wettbewerb stehen auf die Internetseiten http://www.diebesteideedeutschlands.de und http://www.bestidaward.com
4. Korrespondenzsprache ist deutsch.
5. Die eingereichte Idee muss einen innovativen Charakter haben; sie muss geeignet sein, einen neuen Bedarf zu befriedigen oder neuartige Lösungen zur Befriedigung eines bestehenden Bedarfs aufzuzeigen. Sie soll den bisherigen Stand der Technik bei Waren, Dienstleistungen oder Technologien wesentlich verbessern.
6. Sat. 1 und die Stiftung entscheiden unter Ausschluss des Rechtswegs, welcher Teilnehmer den Wettbewerb “Die Beste Idee Deutschlands 2009″ gewonnen hat.
7. Der Teilnehmer garantiert und gewährleistet, dass die Idee von ihm stammt, dass ihm die gewerblichen Schutzrechte gehören, dass er Rechte Dritter nicht verletzt und dass er die Idee ausschließlich bei der Stiftung eingereicht hat. Gewerbliche Schutzrechte sind Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Urheberrecht.
8. Der Teilnehmer überträgt die Idee der Stiftung ausschließlich und auf Dauer. Durch Unterzeichnung des Teilnahmeformulars überträgt der Teilnehmer der Stiftung alle gewerblichen Schutzrechte. Ausgenommen ist sein Recht, als Erfinder der Idee bezeichnet zu werden. Der Teilnehmer ermächtigt die Stiftung, seine gewerblichen Schutzrechte der BIN Innovations B.V., einer Gesellschaft niederländischen Rechts, zur Weiterentwicklung und Vermarktung übertragen. Dies unter der Voraussetzung, dass die BIN Innovations B.V. alle Einnahmen aus der Vermarktung (u.a. Lizenzeinnahmen, Erlöse aus dem Verkauf von Schutzrechten) an die BIN Germany 2009 C.V. (siehe nachstehende Nr. 10) weiterleitet. Solange der Teilnehmer die gewerblichen Schutzrechte nicht zurückerhalten hat, darf er die Idee weder nutzen noch veröffentlichen, vervielfältigen oder ändern; er darf sich auch nicht an der
Vermarktung einer gleichartigen Idee oder eines gleichartigen Produkts beteiligen.
9. Der Teilnehmer wirkt an allen Maßnahmen zum Schutz der Idee mit, wenn er von der Stiftung oder der BIN Innovations B.V. dazu aufgefordert wird. Die BIN Innovations B.V. wird bei der Vermarktung der Idee auf den Namen des Teilnehmers, der die Idee eingereicht hat, in ihr geeignet erscheinender Weise hinweisen.
10. Nach Abschluss des Wettbewerbs “Die Beste Idee Deutschlands 2009″ wird für die Verteilung der Einnahmen aus der Vermarktung der ausgewählten Ideen die BIN Germany 2009 C.V., eine Kommanditgesellschaft niederländischen Rechts, gegründet. Diese kehrt 30 % der Einnahmen aus der Vermarktung der ausgewählten Ideen an deren Erfinder aus. Alle ausgewählten Teilnehmer erhalten einen gleich hohen Gewinnanteil.
11. Wird die eingereichte Idee nicht zur weiteren Entwicklung und Vermarktung ausgewählt, gibt die Stiftung die gewerblichen Schutzrechte wieder an den Teilnehmer zurück.
12. Der ausgewählte Teilnehmer ist verpflichtet, an Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs teilzunehmen, u.a. Preisverleihung und Pressekonferenz. Die Stiftung wird den Teilnehmer darüber rechtzeitig informieren.
13. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Idee geheimzuhalten und sie Dritten nur mit Zustimmung der Stiftung mitzuteilen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Stiftung Einzelheiten über die Idee veröffentlicht.
14. Die Stiftung darf alle eingereichten Ideen veröffentlichen, auch wenn sie nicht gewonnen haben oder zur Vermarktung ausgewählt sind. Veröffentlichungen sind u.a. im Internet, im Fernsehen, im Radio, auf Symposien und Seminaren oder auf andere Weise zulässig. Die Stiftung darf den von dem Teilnehmer eingereichten Text wörtlich zitieren und Fotos, auf denen die Idee dargestellt ist, veröffentlichen, auch wenn sie nicht von dem Teilnehmer stammen.
15. Für den Wettbewerb gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mainz.
Andreas 18:06 on 6. Februar 2009 Permalink
Danke für Deinen Kommentar. Ich muss tatsächlich zugeben, dass mir dieser Aspekt der Teilnahmebedingungen (Punkt 8 ist der eigentliche Hammer) durchgegangen sein muss – recherchiere eigentlich schon ziemlich gründlich aber nobody is perfect.
Ich habe im Nachhinein schon andere negative Stimmen zu dem geplanten Showprojekt gehört aber das ist ja wohl in der Tat ein starkes Stück. Das schreit nach einem Nachtrag-Post.
Gerhard Muthenthaler 16:44 on 11. März 2009 Permalink |
Für jeden der die Teilnahmebedingungen BEWUSST in Kauf nimmt ist die Sendung sicher eine tolle Sache. Möchte aber nicht wissen wie viele gutgläubig da ihre ideen “verschenkt” haben.
Für alle Erfinder die eine Seite suchen wo sie unverbindlich und kostenlos ihre GESCHÜTZTEN Ideen verkaufen können oder Partner finden: http://www.patent-net.de
Viel Erfolg an alle Erfinder
Gerhard
Andreas 22:02 on 11. März 2009 Permalink
Tolle Sache, dass es eine Seite gibt, bei denen Menschen mit Ideen sich mit potenziellen Kunden online treffen und Geschäftsbeziehungen starten können.
Mich würden weitere Details interessieren, z. B. wie viele Patente so schon geschaffen wurden, etc.
Gerne Kontakt per Mail.
Der Andy 21:54 on 28. April 2009 Permalink |
Hallo Andreas, ich bin sehr erstaunt, dass offensichtlich auch Du, der, wie mir scheint, ja eigentlich was in der Birne haben muss. Allerdings steht ordentliche Recherche wohl nicht in den höheren Prioritäten, was?! Dem Sender geht es nicht nur darum, Geld zu machen (ES-Quoten, Werbung etc.), sondern um Ideen von Deutschen nach Holland zu verscherbeln!!! Wer da wohl dahinterstecken könnte…?
Der Hammer: Das Einzige, was dem “Ideengeber” zugesichert wird, ist: er wird ERWÄHNT! Wer dieser Abzocke auch noch Erfinder ermutigt, dabei mitzumachen…. na entscheide selbst. Ein Trost kann für mich da nur sein, dass “Erfinder”, die sich darauf einlassen, dermaßen bescheuert sein müssen, dass sie eigentlich nur Grütze erfunden haben können. Außerdem sei bemerkt, dass diese Sendung unter der Rubrik “Comedy & Show” läuft! Vielleicht sagt das schon alles! Und falls Du es nicht glaubst, Du Recherche-Genie, dann lis Dir mal die Teilnahmebedingungen durch! Eine Frechheit³!!!
Dem Unterzeichnenden ist bekannt, dass die Teilnahmebedingungen für „Die Beste Idee Deutschlands 2009“ wie folgt lauten:
“Die Beste Idee Deutschlands 2009 ” – Teilnahmebedingungen
1. Sat. 1 verantstaltet gemeinsam mit der Stiftung “Het Beste Idee van Nederland”, einer Stiftung niederländischen Rechts, den Wettbewerb “Die Beste Idee Deutschlands 2009″.
2. Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen.
3. Allgemeine Informationen über den Wettbewerb stehen auf die Internetseiten http://www.diebesteideedeutschlands.de und http://www.bestidaward.com
4. Korrespondenzsprache ist deutsch.
5. Die eingereichte Idee muss einen innovativen Charakter haben; sie muss geeignet sein, einen neuen Bedarf zu befriedigen oder neuartige Lösungen zur Befriedigung eines bestehenden Bedarfs aufzuzeigen. Sie soll den bisherigen Stand der Technik bei Waren, Dienstleistungen oder Technologien wesentlich verbessern.
6. Sat. 1 und die Stiftung entscheiden unter Ausschluss des Rechtswegs, welcher Teilnehmer den Wettbewerb “Die Beste Idee Deutschlands 2009″ gewonnen hat.
7. Der Teilnehmer garantiert und gewährleistet, dass die Idee von ihm stammt, dass ihm die gewerblichen Schutzrechte gehören, dass er Rechte Dritter nicht verletzt und dass er die Idee ausschließlich bei der Stiftung eingereicht hat. Gewerbliche Schutzrechte sind Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Urheberrecht.
8. Der Teilnehmer überträgt die Idee der Stiftung ausschließlich und auf Dauer. Durch Unterzeichnung des Teilnahmeformulars überträgt der Teilnehmer der Stiftung alle gewerblichen Schutzrechte. Ausgenommen ist sein Recht, als Erfinder der Idee bezeichnet zu werden. Der Teilnehmer ermächtigt die Stiftung, seine gewerblichen Schutzrechte der BIN Innovations B.V., einer Gesellschaft niederländischen Rechts, zur Weiterentwicklung und Vermarktung übertragen. Dies unter der Voraussetzung, dass die BIN Innovations B.V. alle Einnahmen aus der Vermarktung (u.a. Lizenzeinnahmen, Erlöse aus dem Verkauf von Schutzrechten) an die BIN Germany 2009 C.V. (siehe nachstehende Nr. 10) weiterleitet. Solange der Teilnehmer die gewerblichen Schutzrechte nicht zurückerhalten hat, darf er die Idee weder nutzen noch veröffentlichen, vervielfältigen oder ändern; er darf sich auch nicht an der
Vermarktung einer gleichartigen Idee oder eines gleichartigen Produkts beteiligen.
9. Der Teilnehmer wirkt an allen Maßnahmen zum Schutz der Idee mit, wenn er von der Stiftung oder der BIN Innovations B.V. dazu aufgefordert wird. Die BIN Innovations B.V. wird bei der Vermarktung der Idee auf den Namen des Teilnehmers, der die Idee eingereicht hat, in ihr geeignet erscheinender Weise hinweisen.
10. Nach Abschluss des Wettbewerbs “Die Beste Idee Deutschlands 2009″ wird für die Verteilung der Einnahmen aus der Vermarktung der ausgewählten Ideen die BIN Germany 2009 C.V., eine Kommanditgesellschaft niederländischen Rechts, gegründet. Diese kehrt 30 % der Einnahmen aus der Vermarktung der ausgewählten Ideen an deren Erfinder aus. Alle ausgewählten Teilnehmer erhalten einen gleich hohen Gewinnanteil.
11. Wird die eingereichte Idee nicht zur weiteren Entwicklung und Vermarktung ausgewählt, gibt die Stiftung die gewerblichen Schutzrechte wieder an den Teilnehmer zurück.
12. Der ausgewählte Teilnehmer ist verpflichtet, an Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs teilzunehmen, u.a. Preisverleihung und Pressekonferenz. Die Stiftung wird den Teilnehmer darüber rechtzeitig informieren.
13. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Idee geheimzuhalten und sie Dritten nur mit Zustimmung der Stiftung mitzuteilen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Stiftung Einzelheiten über die Idee veröffentlicht.
14. Die Stiftung darf alle eingereichten Ideen veröffentlichen, auch wenn sie nicht gewonnen haben oder zur Vermarktung ausgewählt sind. Veröffentlichungen sind u.a. im Internet, im Fernsehen, im Radio, auf Symposien und Seminaren oder auf andere Weise zulässig. Die Stiftung darf den von dem Teilnehmer eingereichten Text wörtlich zitieren und Fotos, auf denen die Idee dargestellt ist, veröffentlichen, auch wenn sie nicht von dem Teilnehmer stammen.
15. Für den Wettbewerb gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mainz.
yafqesmtopa 17:38 on 14. Dezember 2009 Permalink |
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