Würde Ihnen dieser Beitrag besser ohne Bild gefallen?
Klar, das Bild ist nur schmückendes Beiwerk. Wie der Name schon sagt “schmückt” das Bild den Beitrag. Sollte ich jetzt nur noch totalen Blödsinn schreiben, hilft auch das schönste Bild nicht den Post zu retten. Aber ein gut recherchierter Blogpost, nicht vollständig unleserlich geschrieben und dann noch mit einem schönen, zum Kontext passenden, Bild verziert macht doch einen schlanken Fuß oder?
Wenn Sie sich die vielen erfolgreichen Blogs ansehen, arbeiten fast alle mit Bildern, die die Texte unterstützen. Damit wollen die Autoren auf den Post aufmerksam machen und Sie zum Lesen animieren. Warum auch nicht. Falls Sie diesen Post in einem Feedreader konsumieren, mussten Sie zuerst auf die Überschrift klicken um das Bild zu sehen, aber bestimmt freuen auch Sie sich über ein nettes Bildchen.
So schön das Ganze auch ist, frei von Tücken ist es wahrlich nicht. Da ich mich mit dem Thema “Bilder in Blogs” bereits für die Erstellung dieses Blogs beschäftigt habe, wollte ich diesen Post schon seit langem schreiben. Letzte Woche bin ich dann einem Blog auf einen Post gestoßen, der sich mit Schadensersatzforderung beschäftigt und wie man solche Eskalation vermeiden kann und sollte.
Jedes Foto hat einen Urheber und dem gehört das Recht an dem Bild.
Ich weiß, dank der Möglichkeiten des Internet mit Google Bildersuche und der schönen bunten Welt von Flickr war es selten so einfach, schnell an gute Bilder zu kommen. Doch das die Bilder im Internet zu finden sind, gibt Ihnen noch lange nicht den Freifahrtschein diese für Ihre Zwecke zu nutzen. Für eine solche Nutzung muss der Urheber des Bildes, also der Fotograf, Ihnen dieses Recht einräumen. Dies kann er persönlich tun oder aber auch allgemeiner über eine Creative Commons Deklarierung. Wissen Sie nicht ob Sie ein Bild verwenden dürfen oder interessiert es Sie erst gar nicht, kann dies, im Extremfall, unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen – eine Unterlassungsklage wäre hier noch das kleinere Übel.
Neben den Schererei die, im Ernstfall, auf Sie warten, kann es auch richtig teuer werden. Ein Bild, dass Sie einem Fotografen beispielsweise für 300 € hätten abkaufen können, kann im Zuge einer Urheberrechtsverletzung schnell über 10.000 € kosten. Angesichts dieser Summen, ist es sinnvoll das Thema mit Bedacht anzugehen.
Klare Rechteverhältnisse
Am einfachsten ist es, wenn Sie Bilder verwenden, die Sie selbst geschossen haben. Das hat den Vorteil, dass Sie ein Foto haben, das exakt zu Ihren Bedürfnissen passt. Weil ich im Internet kein passendes Bild finden konnte, habe ich für einen meiner Posts auf diese Methode zurückgegriffen. Abhängig von Ihrem eigenen Verhältnis zur Fotografie den Ansprüchen und Motiven Ihres Bildmaterials, ist dies nicht für jeden der Kaiserweg – aber einer der sichersten. Dennoch gibt es hier Einschränkungen. Sollten Sie z. B. Menschen auf Ihrem Foto mit abgelichtet haben, benötigen Sie die Einverständniserklärung dieser, dass das Bild veröffentlicht wird. Sie sehen, es ist also ziemlich kompliziert.
Ein anderer Weg ist es, sich auf einer der zahlreichen Stock-Foto Homepages umzusehen. Das sind Seiten, die Ihnen entweder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr Zugriff auf Bildmaterial gewähren (einen Link zu mehreren solcher Seiten finden Sie weiter unten im Post). Zur Sicherheit sollten Sie sich die AGB´s genauestens durchlesen und ggf. ausdrucken.
Wo bekomme ich nun meine Bilder her?
Ein weites und kompliziertes Feld, denn heute fotografiert ja jeder alles und jeden ohne um Erlaubnis zu bitten. Man bewegt sich also permanent in einer Grauzone. Dennoch kann man sich absichern, in dem man frei verwendbares Bildmaterial verwendet und nicht einfach alles, was einem auf Flickr gefällt, verwendet. Übrigens schützt es Sie auch nicht, wenn Sie die sogenannten “Credits” auf der Seite erwähnen, also wenn Sie schreiben von wem das Bild kommt. Ich habe einige Sammlungen von Seiten, auf denen Sie frei verwendbare Bilder finden für Sie zusammengefasst:
Sollten Sie Ihre Website oder Ihren Blog mit Wordpress betreiben und hier gefahrlos Bilder einbinden wollen, kann ich Ihnen das Plugin PhotoDropper ans Herz legen. Das Plugin bedient sich an der Flickr Datenbank, selektiert aber nur die Bilder, die CC (creative commons) gelabelt sind und somit vom Urheber für die Verwendung freigegeben wurden.
Aber nicht nur Fotos sind betroffen. Haben Sie sich schon mal dabei beobachtet, dass Ihnen eine Grafik oder ein Icon für Ihre Website gefehlt hat? Klar – schnell gegoogelt, copy & paste und fertig. Aber hier gelten die gleichen Spielregeln. Daher hier noch eine nette Sammlung nützlicher Iconsets für die Gestaltung Ihrer Website (diese hier sind auch schön).
Ich bookmarke regelmäßig solche Quellen in meinem del.icio.us. Sie können mir aber auch bei Friendfeed folgen, dann verpassen Sie auch nichts davon.
Einige von Ihnen werden mich jetzt vielleicht der Übertreibung bezichtigen. Natürlich folgt auch dieses Thema dem Grundsatz: “Wo kein Kläger, da kein Richter“. Sicher, in Social Networks kursieren Millionen von Fotos, die hin und her verlinkt werden, ohne das irgendjemand dazu eine Genehmigung erteilt hätte. Auch wurden die fotografierten Personen bestimmt nicht gefragt, ob das Foto mit ihnen veröffentlicht werden darf. Doch das Thema erfordert Fingerspitzengefühl und es sollte nicht verkannt werden, dass es eine rechtliche Grauzone ist. Wenn ein Fotograf nicht möchte, dass Sie sein Foto verwenden, kann er es Ihnen verbieten – sogar per Gesetz. Wenn er hieraus einen Schaden für sich erbracht sieht, kann er diesen einklagen. Darüber sollten Sie sich bewusst sein.
In diesem Zusammenhang sei auch noch kurz die Verwendung von Produktbildern bei E-Bay erwähnt. Viele EBay Nutzer kopieren, für die Aufmachung ihrer Auktionen, die originalen Produktfotos von den Homepages der Hersteller. Auch dies ist äußerst grenzwertig und eigentlich nicht zulässig. Aber auch hier – wo kein Kläger… Sagen Sie später aber nicht, Sie hätten es nicht gewusst.
photo credit: ooOJasonOoo